Der Osteopath ist in der Erst-Gesundheitsfürsorge tätig, daher brauchen Sie kein Rezept und auch keine Überweisung von einem Arzt.
Die Behandlung beginnt mit einer ausführlichen Anamnese. Sie werden zu Ihrer Krankengeschichte und Ihren Lebensgewohnheiten umfassend und gezielt befragt, um einen ersten Eindruck über Ihre Beschwerden und deren möglichen Ursachen zu bekommen. Eine Überweisung zu einem Facharzt kann notwendig sein.
Anschließend erfolgt eine Untersuchung des gesamten Körpers, denn nicht immer äußert sich ein Problem dort, wo es entsteht. Die Untersuchung ist die Grundlage für die individuelle Behandlung des Patienten.
Die Behandlung erfolgt mittels osteopathischer Techniken, welche mit den Händen ausgeführt werden. Ziel ist die Wiederherstellung oder Verbesserung der Gewebequalität um ein bestmögliches Funktiones des Körpers zu ermöglichen. Ist der Körper frei von Spannungen oder Blockaden, hat er das bestmögliche Potential um sich selbst zu regulieren und anzupassen.
Die Abrechnung der osteopathischen Behandlung erfolgt nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker (GeBüH). Die Behandlungskosten betragen 90 - 100 Euro.
Die Behandlungskosten für Kinder betragen 75 - 90 Euro.
Die Dauer der Behandlung richtet sich nach dem Beschwerdebild.
Immer mehr gesetzliche Krankenversicherungen bezuschussen die Behandlung bei einem Osteopathen. Eine Auflistung dieser Kassen finden Sie unter www.osteokompass.de. Da keine Gewährleistung für die Aktualität dieser Auflistung gegeben werden kann, empfehle ich, sich vor der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse bestätigen zu lassen, inwieweit und unter welchen Voraussetzungen die osteopathischen Behandlungskosten übernommen werden.
Für einen Termin bei mir brauchen sie kein Rezept und auch keine Überweisung. Allerdings benötigen einige gesetzliche Krankenkassen ein Empfehlungsschreiben vom Haus- oder Facharzt. Bitte informieren Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse.
In der Regel besteht bei einer Privat- oder Zusatzversicherung die Möglichkeit, die Kosten über die Gebührenverordnung für Heilpraktiker abrechnen zu lassen. Bitte informieren Sie sich vor der Behandlung, inwieweit und unter welchen Voraussetzungen die osteopathischen Behandlungskosten übernommen werden.